KI-Verordnung · Pflichten & Selbstcheck

Der AI Act gilt. Zwei Ihrer Pflichten laufen bereits, die Aufsicht startet am 2. August.

Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, deren Beschäftigte KI einsetzen, deren Kompetenz nachweisbar sicherstellen. Ab dem 2. August 2026 kommen Kennzeichnungspflichten hinzu, und die Bundesnetzagentur nimmt als deutsche Aufsichtsbehörde ihre Arbeit auf, samt öffentlicher Beschwerdestelle. Was oft untergeht: Das betrifft nicht KI-Firmen, sondern jedes Unternehmen, in dem mit ChatGPT, Copilot oder Branchen-KI gearbeitet wird.

Was wann gilt (Stand Juli 2026, nach dem Digital Omnibus)

seit 02.02.2025
KI-Kompetenzpflicht (Art. 4): Beschäftigte, die KI nutzen, müssen geschult sein, rollenbezogen und dokumentiert. Die Bundesnetzagentur empfiehlt nachweisfähige Dokumentation von Konzept bis Lernerfolgskontrolle.
ab 02.08.2026
Transparenzpflichten (Art. 50): Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, KI-erzeugte Inhalte sind zu kennzeichnen. Gleichzeitig startet die Marktüberwachung durch die Bundesnetzagentur mit zentraler Beschwerdestelle (KI-Durchführungsgesetz vom Juni 2026).
ab 02.12.2027
Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang III (u. a. Personalauswahl, Bildungsbewertung, Kreditvergabe). Der Digital Omnibus hat diesen Block verschoben, nicht abgeschafft.
ab 02.08.2028
Hochrisiko-Pflichten für KI als Sicherheitsbauteil von Produkten (Anhang I).

Kurz gesagt: Das Große hat Zeit bis Ende 2027. Schulungsnachweis und Kennzeichnung haben keine.

In 90 Sekunden erklärt

Dieses Video wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.

Selbstcheck: Wo steht Ihr Unternehmen?

Zehn Fragen, etwa fünf Minuten. Ihre Antworten verlassen Ihren Browser nicht, es gibt kein Formular und keine Speicherung.

1. Nutzen Beschäftigte in Ihrem Unternehmen KI-Werkzeuge? Zählen Sie auch Einzelfälle und KI-Funktionen in bestehender Software mit (Copilot in Office, Übersetzer, Transkription).

2. Haben alle diese Personen eine KI-Schulung erhalten, die technische, rechtliche und Risiko-Aspekte abdeckt?

3. Könnten Sie einer Behörde morgen Schulungskonzept, Teilnehmerlisten und Lernerfolgskontrollen vorlegen?

4. Gibt es eine schriftliche KI-Richtlinie: welche Tools erlaubt sind, was nie eingegeben werden darf, wer neue Tools freigibt?

5. Führen Sie ein aktuelles Verzeichnis aller eingesetzten KI-Systeme?

6. Falls Sie einen Chatbot oder Sprachassistenten mit Kundenkontakt betreiben: Gibt er sich eindeutig als KI zu erkennen?

7. Kennzeichnen Sie veröffentlichte Inhalte, die wesentlich von KI erzeugt wurden, wo das ab August verlangt ist?

8. Ist vertraglich sichergestellt, dass Ihre Eingaben bei den KI-Anbietern nicht zum Modelltraining verwendet werden?

9. Sind Ihre KI-Tools im Verarbeitungsverzeichnis erfasst und mit Auftragsverarbeitungsverträgen unterlegt?

10. Haben Sie einen Überblick, wo im Haus KI inoffiziell oder über Privat-Konten genutzt wird?

0 / 10 beantwortet

Der Selbstcheck ersetzt keine Einzelfallprüfung. Er zeigt, ob Handlungsbedarf besteht.

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Zwei Live-Einheiten, rollenbasiert, mit Lernerfolgskontrolle, Teilnahmezertifikaten und der Dokumentation, die die Bundesnetzagentur empfiehlt.

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KI-Inventar, Risiko-Einordnung je System, Lücken-Report gegen die geltenden Pflichten, priorisierter Maßnahmenplan. Ergebnis in 5 Werktagen.

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Check und Schulung inklusive, dazu KI-Richtlinie, Kennzeichnungs-Umsetzung, Datenschutz-Verzahnung und die behördenfeste Nachweismappe. In 3 Wochen.

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Warum Provehor

Pilotkunde Nummer eins waren wir selbst

Bevor wir das erste Unternehmen durch die Pflichten der KI-Verordnung begleitet haben, haben wir unser eigenes Verfahren an uns selbst angewendet. Vollständig, mit denselben Dokumenten, die auch Sie bekommen, und ohne die unbequemen Stellen auszulassen. Dreizehn Einträge im KI-Inventar, eine einzige echte Lücke zum Stichtag, ein Fall, der ehrlich strittig blieb und als Zweifelsfall dokumentiert ist.

Die Fallstudie lesen: wie der Check abläuft und was am Ende im Ordner liegt

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Mittwoch, 22. Juli, 11:00 Uhr, oder Montag, 27. Juli, 11:00 Uhr, je 45 Minuten, online.
Termin

Lieber formlos? Eine Mail an kontakt@provehor.com mit dem Stichwort „Webinar" genügt auch.

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