RATGEBER / FERNUSG

ZFU-Zulassung: Kosten, Dauer und Ablauf.

Wer einen zulassungspflichtigen Fernlehrgang verkaufen will, braucht vorher die Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht. Hier steht, was sie kostet, wie lange sie dauert, welche Unterlagen der Antrag verlangt und ob sie sich vor der geplanten Abschaffung des FernUSG noch lohnt.

Prüfunterlagen, Kalender und Kostenrechnung für ein Zulassungsverfahren.
Illustration: Provehor · mit KI über Higgsfield erstellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gebühr: 150 % des Verkaufspreises, mindestens 1.050 €. Mit vorläufiger Zulassung 200 %.
  • Dauer: Die ZFU rechnet mit rund drei Monaten Bearbeitungszeit.
  • Unterlagen: Antrag plus 16 Anlagen, darunter Lernmaterial, Lehrgangsplanung, Vertrag und Korrekturanweisungen.
  • Ohne Zulassung kein Vertrag: Verträge über zulassungspflichtige Lehrgänge ohne Zulassung sind nichtig (§ 7 FernUSG).
  • Reform: Die Zulassungspflicht soll zum 01.07.2027 entfallen. Beschlossen ist das noch nicht.

Was die ZFU-Zulassung kostet

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 13.2. Bemessungsgrundlage ist der Verkaufspreis des Lehrgangs, also der Preis, den Teilnehmende für den gesamten Lehrgang zahlen.

VorgangGebühr
Zulassung (13.2.1)150 % des Verkaufspreises, mindestens 1.050 €
Mit vorläufiger Zulassung (13.2.2)200 % des Verkaufspreises, mindestens 1.050 €. Gilt, wenn das Lernmaterial bei Antragstellung noch nicht fertig ist.
Teilfernlehrgang (13.2.4)25 % der Gebühr nach 13.2.1
Cafeteria-Lehrgang (13.2.3)50 % der Gebühr nach 13.2.1. Gemeint ist der Einzelverkauf von Modulen eines zugelassenen Lehrgangs.
Wesentliche Änderung (13.2.5)50 % der Gebühr nach 13.2.1, mindestens 525 €. Betrifft die Änderung mehr als die Hälfte des Lehrgangs, fällt die Gebühr einer Neuzulassung an.
Übernahme (13.2.6)40 % der Gebühr nach 13.2.1
Fortbestandsprüfung (13.2.7)30 % des Verkaufspreises
Hobby-Lehrgang (13.2.13)100 € für die Registrierung

Zwei Beispiele: Ein Lehrgang für 1.200 € kostet in der Zulassung 1.800 €. Ein Lehrgang für 490 € kostet die Mindestgebühr von 1.050 €, weil 150 % nur 735 € wären. Ob die ZFU bei Ihnen vom Brutto- oder Nettopreis ausgeht, sollten Sie vorab klären. Verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Geben Sie einen Preis ein, um die Gebühren nach Tarifstelle 13.2 zu sehen.

Wie lange die Zulassung dauert

Im Antragsformular bittet die ZFU darum, für den geplanten Vertriebsbeginn eine Bearbeitungszeit von drei Monaten einzurechnen. Planen Sie Puffer ein: Fehlende Anlagen oder Nachforderungen zu Lernmaterial, Lehrgangsplanung oder Vertrag verlängern das Verfahren.

Ist das Lernmaterial bei Antragstellung noch nicht fertig, behandelt die ZFU den Antrag als Antrag auf vorläufige Zulassung. Sie legen dann einen Zeitplan vor, bis wann die übrigen Materialien folgen. Das beschleunigt den Start, kostet aber 200 statt 150 % des Verkaufspreises.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Prüfen, ob Zulassungspflicht besteht. Entscheidend sind räumliche Trennung und Überwachung des Lernerfolgs. Mehr dazu im Ratgeber FernUSG und KI-Korrektur.
  2. Antrag stellen. Das Formular „Zulassungsantrag“ steht auf zfu.de. Es fragt nach Lehrgang, Veranstalter, pädagogischer Verantwortung, Lehrkräften, Preis, Dauer und Lernerfolgskontrollen.
  3. Anlagen hochladen. Nach dem Antrag schickt die ZFU einen Upload-Link. Die Dateinamen sind vorgegeben.
  4. Prüfung durch die ZFU. Sie prüft Lernmaterial, Lehrgangsplanung, Vertrag und Informationsmaterial, gegebenenfalls mit Rückfragen.
  5. Bescheid und Gebühr. Erst nach der Zulassung darf der Lehrgang vertrieben werden.

Welche Unterlagen der Antrag verlangt

Das Formular (Stand 01/2024) listet diese Anlagen:

  • Handels- oder Vereinsregisterauszug, gegebenenfalls Nachweis zum Qualitätsmanagement
  • Angaben zur pädagogischen Leitung und Verantwortung
  • Aufstellung der Dozentinnen, Moderatoren und Korrektoren
  • Anweisungen für die Durchführung der Korrektur (Anlage III-4)
  • Anmelde- und Vertragsvordrucke, Informationsmaterial und Werbung
  • Muster für Teilnahmebescheinigung oder Zertifikat
  • Lernanleitung, Aufstellung des Lernmaterials und Medien
  • Bei Prüfungsvorbereitung: Rechtsverordnungen und Prüfungsregelungen
  • Abgeschlossene Lehrgangsplanung

Nutzen Sie eine Lernplattform, verlangt die ZFU für die Dauer des Verfahrens einen Zugang.

Korrekturanweisungen: der unterschätzte Teil

Das Formular fragt ausdrücklich, ob die Lehrkräfte verbindliche Anweisungen für die Korrektur erhalten, und wenn nein, warum nicht. Außerdem will die ZFU wissen, ob der Lehrgang Selbstkontrollaufgaben, individuell ausgewertete Einsendeaufgaben oder sonstige Lernerfolgskontrollen enthält und wie viele Einsendetermine es gibt.

Gute Korrekturanweisungen bestehen aus einem Erwartungshorizont je Aufgabe, einem Bewertungsraster mit Punkten und Beispielen für typische Fehler. Sie machen die Korrektur zwischen verschiedenen Korrektoren vergleichbar. Und sie sind dieselbe Grundlage, die eine KI-gestützte Korrektur braucht: Wer seine Anweisungen für die ZFU sauber aufbaut, kann sie später für eine Korrektur-Engine weiterverwenden.

Lohnt sich die Zulassung vor der Abschaffung noch?

Das Bundesbildungsministerium will die Zulassungspflicht zum 01.07.2027 abschaffen. Bisher gibt es dazu nur einen Referentenentwurf, einen Kabinettsbeschluss gibt es noch nicht. Bis zum Inkrafttreten gilt das FernUSG voll.

Die Rechnung ist deshalb einfach: Wer bis Mitte 2027 Verträge schließt, setzt ohne Zulassung jeden dieser Verträge der Nichtigkeit aus. Teilnehmende können gezahlte Beträge zurückfordern. Bei einem Lehrgang für 1.200 € entspricht die Zulassungsgebühr von 1.800 € anderthalb Teilnahmen. Schon bei wenigen Verträgen ist das Risiko größer als die Gebühr.

Wer dagegen erst nach dem Stichtag starten will, kann abwarten, sollte den Gesetzgebungsprozess aber eng verfolgen. Der aktuelle Stand steht auf unserer Seite FernUSG-Abschaffung 2027.

Diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung zum Stand 14.10.2026 und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuelle Gebührenordnung, das Antragsformular der ZFU und der Gebührenbescheid. Ob Ihr Angebot zulassungspflichtig ist, gehört in eine anwaltliche Einzelfallprüfung.

Quellen

Häufige Fragen

ZFU-Zulassung, kurz beantwortet.

Auf Grundlage der amtlichen Unterlagen der ZFU. Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Was kostet eine ZFU-Zulassung?

Für die Zulassung eines Fernlehrgangs erhebt die ZFU 150 Prozent des Verkaufspreises, mindestens 1.050 Euro (Tarifstelle 13.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW). Geht eine vorläufige Zulassung voraus, sind es 200 Prozent, ebenfalls mindestens 1.050 Euro.

Wie lange dauert die ZFU-Zulassung?

Die ZFU bittet im Antragsformular, für den geplanten Vertriebsbeginn eine Bearbeitungszeit von drei Monaten einzurechnen. Unvollständige Unterlagen verlängern das Verfahren.

Was kostet eine wesentliche Änderung eines zugelassenen Lehrgangs?

50 Prozent der Zulassungsgebühr, mindestens 525 Euro (Tarifstelle 13.2.5). Betreffen die Änderungen mehr als die Hälfte des Lehrgangs, fällt die Gebühr für eine Neuzulassung an.

Kann ich vor der Zulassung schon verkaufen?

Nein. Ein Vertrag über einen zulassungspflichtigen Fernlehrgang ohne Zulassung ist nach § 7 FernUSG nichtig. Ist das Lernmaterial noch nicht fertig, behandelt die ZFU den Antrag als Antrag auf vorläufige Zulassung.

Lohnt sich die Zulassung, wenn das FernUSG 2027 abgeschafft wird?

Das hängt davon ab, wie viele Verträge Sie bis zum Stichtag schließen wollen. Die Abschaffung ist bisher nur ein Referentenentwurf (geplant: 01.07.2027). Bis dahin gilt das FernUSG voll, und Verträge ohne erforderliche Zulassung bleiben nichtig. Bei laufendem Vertrieb ist die Gebühr meist kleiner als das Risiko.

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