RATGEBER / ERHEBUNG

Fernschulen und KI: Was 51 Anbieter öffentlich sagen.

Wir haben die Websites der Mitglieder des Bundesverbands der Fernstudienanbieter durchsucht. Gesucht haben wir KI-Lernbegleiter für Teilnehmende, KI bei Korrektur und Bewertung sowie veröffentlichte Regeln zur KI-Nutzung. Jede gezählte Fundstelle ist verlinkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichprobe: 54 Fernschulen und Weiterbildungsanbieter aus dem Mitgliederverzeichnis des Bundesverbands der Fernstudienanbieter. 51 Websites waren für uns erreichbar.
  • KI-Lernbegleitung: 6 von 51 Anbietern bieten Teilnehmenden einen KI-Lernbegleiter, KI-Tutor oder eine Lern-App mit KI an.
  • KI bei der Korrektur: Keiner der 51 Anbieter schreibt öffentlich, dass KI Einsendeaufgaben korrigiert oder bewertet.
  • Regeln für Teilnehmende: 2 von 51 Anbietern veröffentlichen, ob und wofür Teilnehmende KI nutzen dürfen.
  • Stichtag: Abruf am 19.10.2026, Nachprüfung aller Fundstellen am 21.10.2026.

Das Ergebnis in Zahlen

MerkmalAnbieterAnteil
KI-Lernbegleiter, KI-Tutor oder Lern-App mit KI für Teilnehmende6 von 5112 %
KI bei Korrektur oder Bewertung von Einsendeaufgaben erwähnt0 von 510 %
Veröffentlichte Regel zur KI-Nutzung durch Teilnehmende2 von 514 %
Ausdrücklicher Verzicht auf KI-Lernbegleiter1 von 512 %

Gezählt haben wir nur, was auf der Website des Anbieters selbst steht. Ein Anbieter kann in mehreren Zeilen vorkommen. Das DAA-Technikum etwa bietet eine Lern-App mit KI an und veröffentlicht zugleich eine Regel zur KI-Nutzung.

Die Fundstellen im Einzelnen

Namentlich genannt sind nur Anbieter, bei denen wir einen Beleg gefunden haben. Die rechte Spalte gibt wieder, was die verlinkte Seite sagt.

AnbieterMerkmalWas die Website sagt
ILS Institut für LernsystemeKI-LernbegleitungKILEA beantwortet Fragen zu den Studienheften, erklärt Fachbegriffe und entwirft Übungen zur Prüfungsvorbereitung. Bei Bedarf lässt sich aus KILEA heraus die Fernlehrerin oder der Fernlehrer hinzuziehen. Laut ILS erhielt KILEA im Mai 2025 den Silberpreis der EADL Innovation Awards.
SGD Studiengemeinschaft DarmstadtKI-LernbegleitungDie Startseite stellt KILEA als KI-Lernbegleiterin vor. Auf derselben Seite steht, dass Fernlehrerinnen und Fernlehrer die Aufgaben korrigieren und bewerten.
Deutsche Akademie für ManagementKI-TutorLaut Meldung beantwortet ein KI-Tutor im DAM-Campus Fragen zu den Lehrgangsinhalten und ergänzt die Lernbetreuung. Fragen außerhalb der Lerninhalte beantwortet er nicht.
HSB-AkademieKI-LernassistentDie Startseite nennt einen „KI-gestützten Lernassistenten“ unter den Leistungen. Nähere Angaben haben wir nicht gefunden.
OMR EducationKI-LernassistentAuf den Kursseiten wird der KI-Lernassistent KIM beschrieben. Er hilft direkt in den Lektionen oder über Slack und ist laut Anbieter auf die Kursinhalte trainiert.
DAA-TechnikumLern-App mit KI und RegelDie Lern-App WilmA unterstützt laut Anbieter mit KI beim Lernen. In den FAQ steht, dass Teilnehmende KI-Assistenten wie Copilot oder ChatGPT nutzen dürfen, etwa für einen Lernplan, Zusammenfassungen der Lernskripte und die Vorbereitung von Seminarunterlagen.
Theologische FernschuleRegelFür die Studienprogramme der Global University ist auf der Kursseite eine KI-Richtlinie veröffentlicht. Generative KI darf für Aufgaben nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Fakultät genutzt werden. Ohne Genehmigung gilt die Aufgabe als nicht bestanden.
ecodemyVerzichtAuf den Kursseiten erklärt der Anbieter, warum er auf KI-Lernbegleiter verzichtet und stattdessen auf menschlichen Support setzt.

Was die Zahlen zeigen

Wo die Anbieter die Funktionen beschreiben, beantworten die Lernbegleiter Fragen zum Stoff, erklären Begriffe oder erzeugen Übungen. KI bei der Korrektur nennt keiner. Die SGD schreibt ausdrücklich, dass Fernlehrerinnen und Fernlehrer korrigieren und bewerten, und aus KILEA im ILS heraus lässt sich die Fernlehrkraft direkt hinzuziehen.

Regeln für Teilnehmende sind selten. Nur zwei Anbieter sagen öffentlich, was Teilnehmende mit KI tun dürfen, und die beiden Regeln gehen in entgegengesetzte Richtungen. Das DAA-Technikum erlaubt KI-Assistenten für bestimmte Lernzwecke. Die Richtlinie der Global University verbietet KI für Aufgaben, solange keine Genehmigung vorliegt. Bei den übrigen 49 Anbietern haben wir dazu nichts gefunden. Vielleicht regeln sie das in Verträgen, Studienordnungen oder im geschlossenen Lernportal. Das konnten wir nicht prüfen.

ILS und SGD nutzen beide den Lernbegleiter KILEA, hinter den sechs Fundstellen stehen also fünf verschiedene Werkzeuge. Die Zahlen sind eine Momentaufnahme vom Oktober 2026.

Warum die Korrektur ein Sonderfall ist

Warum KI bei der Bewertung öffentlich fehlt, sagen die Anbieter nicht. Zwei Gründe liegen aus unserer Sicht nahe.

Erstens nennt die KI-Verordnung in Anhang III Nr. 3 Buchstabe b KI-Systeme, die Lernergebnisse bewerten sollen. Für diese Hochrisiko-Systeme gelten die Pflichten nach dem Digital Omnibus ab dem 02.12.2027. Ob auch ein Lernbegleiter darunter fällt, hängt davon ab, was er genau tut. Wie die Abgrenzung im Einzelfall aussieht, erklärt unser Ratgeber AI Act: Hochrisiko in der Bildung.

Zweitens ist die Korrektur bei zugelassenen Fernlehrgängen Teil der Zulassung. Im Antrag fragt die ZFU, ob die Lehrkräfte verbindliche Anweisungen für die Korrektur erhalten (Anlage III-4). Wer die Korrektur umstellt, ändert also einen geprüften Teil des Lehrgangs. Was das bis zur geplanten Abschaffung des FernUSG bedeutet, steht in unserem Überblick FernUSG und KI-Korrektur. Die Abschaffung ist bisher nur ein Referentenentwurf.

Checkliste: Was eine KI-Regel für Teilnehmende klären sollte

Die beiden veröffentlichten Regeln zeigen, welche Punkte eine solche Regel abdecken kann. Wenn Sie selbst eine schreiben, gehen Sie diese Fragen durch:

  • Erlaubte Zwecke: Wofür ist KI ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel Lernplan, Zusammenfassung oder Übungsfragen?
  • Einsendeaufgaben: Gilt für bewertete Aufgaben etwas anderes als fürs Lernen? Sagen Sie das ausdrücklich.
  • Genehmigung oder Kennzeichnung: Muss die Nutzung vorher beantragt oder in der Abgabe angegeben werden?
  • Folgen: Was passiert bei einem Verstoß? Die Global University etwa wertet die Aufgabe als nicht bestanden.
  • Eigene KI-Werkzeuge: Wenn Sie einen Lernbegleiter anbieten, was darf er bei Einsendeaufgaben leisten und was nicht?
  • Geltungsbereich und Stand: Für welche Lehrgänge gilt die Regel, und wann wurde sie zuletzt geändert?

Ob eine solche Regel in Ihren Teilnahmevertrag gehört und wie sie formuliert sein muss, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung.

Methode und Grenzen

Am 19.10.2026 stand das Mitgliederverzeichnis des Bundesverbands der Fernstudienanbieter mit 73 Einträgen online. Herausgenommen haben wir 10 Hochschulen und Hochschulverbünde, 2 Technikdienstleister, 2 Vergleichsportale, 1 Zertifizierungsstelle, 3 Angebote für schulpflichtige Kinder und Jugendliche und 1 Eintrag ohne Website. Übrig blieben 54 Fernschulen und Weiterbildungsanbieter. Ob jeder einzelne Anbieter einen ZFU-zugelassenen Lehrgang führt, haben wir nicht geprüft.

Je Website hat ein Skript die Startseite, die Sitemap und verlinkte Seiten abgerufen, höchstens 160 Seiten je Anbieter, insgesamt 5.351 Seitenadressen. Seiten mit Wörtern wie Ablauf, FAQ, Campus oder KI in der Adresse kamen zuerst an die Reihe. Gesucht wurde nach Begriffen wie KI, künstliche Intelligenz, ChatGPT, Lernassistent oder Chatbot. Die Treffer haben wir nach Stichworten gefiltert und von Hand gesichtet. Jeden gezählten Treffer haben wir am 21.10.2026 an der Originalseite nachgeprüft. Treffer, bei denen KI nur Thema eines Kurses, eines Blogbeitrags oder eines Website-Chatbots war, haben wir nicht gezählt.

Drei Websites waren nicht erreichbar: Zwei blockierten den Abruf, bei einer ließ sich die Adresse aus dem Verzeichnis nicht auflösen. Bei 25 Anbietern endete der Abruf an der Grenze von 160 Seiten, eine Website lieferte nur zwei Seiten. PDFs, Verträge, Studienordnungen und geschlossene Lernportale haben wir nicht durchsucht. Kein Fund heißt deshalb nur, dass auf den geprüften Seiten nichts dazu stand. Verbandsmitglieder sind keine Zufallsstichprobe aller Fernschulen in Deutschland.

Ein Anbieter fehlt oder ist falsch eingeordnet? Schreiben Sie uns mit Link an kontakt@provehor.com. Wir prüfen den Hinweis und passen die Tabelle mit Datum an.

Was das für Ihre Korrektur heißt

Unter den geprüften Anbietern beschreibt bisher keiner öffentlich, wie er KI in der Korrektur einsetzt. Wer damit anfängt, sollte den Einsatz prüfbar machen: mit einem schriftlichen Bewertungsmaßstab je Aufgabe, einer menschlichen Freigabe jeder Note und Bewertungsvorschlägen, deren Begründung sich nachlesen lässt. Wie Sie den Maßstab aufbauen, zeigt unser Ratgeber Erwartungshorizont erstellen. Wie die Korrektur-Engine von Provehor Bewertungsvorschläge vorbereitet und die Entscheidung bei Ihren Korrektoren lässt, steht auf der Produktseite.

Diese Seite gibt den Stand öffentlich zugänglicher Angaben am 21.10.2026 wieder. Sie bewertet keine Anbieter und ist keine Rechtsberatung. Die Aussagen zur KI-Verordnung und zum FernUSG sind eine allgemeine Orientierung. Ob ein KI-System bei Ihnen als Hochrisiko-System gilt oder Ihre Zulassung berührt, gehört in eine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Quellen

Häufige Fragen

Fernschulen und KI, kurz beantwortet.

Auf Grundlage der Erhebung vom 19. bis 21.10.2026. Die Antworten beschreiben öffentlich zugängliche Angaben, nicht interne Abläufe.

Wie viele Fernschulen bieten einen KI-Lernbegleiter an?

Von 51 geprüften Mitgliedern des Bundesverbands der Fernstudienanbieter bieten 6 Teilnehmenden einen KI-Lernbegleiter, KI-Tutor oder eine Lern-App mit KI an. Das sind ILS, SGD, Deutsche Akademie für Management, HSB-Akademie, OMR Education und DAA-Technikum. Stand ist der 21.10.2026.

Korrigieren Fernschulen Einsendeaufgaben mit KI?

Öffentlich schreibt das keiner der 51 geprüften Anbieter. Die SGD gibt ausdrücklich an, dass Fernlehrerinnen und Fernlehrer korrigieren und bewerten. Über interne Abläufe sagt die Erhebung nichts.

Dürfen Teilnehmende ChatGPT für Einsendeaufgaben nutzen?

Das hängt vom Anbieter ab. Nur 2 von 51 Anbietern veröffentlichen eine Regel dazu. Das DAA-Technikum erlaubt KI-Assistenten für Lernzwecke wie Lernplan und Zusammenfassungen. Die Richtlinie der Global University bei der Theologischen Fernschule verlangt eine vorherige schriftliche Genehmigung. Im Zweifel gilt, was Vertrag und Studienbetreuung sagen.

Wie wurde die Erhebung durchgeführt?

Ein Skript hat bis zu 160 Seiten je Website nach Begriffen wie KI, ChatGPT oder Lernassistent durchsucht. Die Treffer wurden von Hand gesichtet, jeder gezählte Treffer an der Originalseite nachgeprüft. PDFs, Verträge und geschlossene Lernportale waren nicht Teil der Erhebung.

Ist KI-Korrektur nach der KI-Verordnung ein Hochrisiko-System?

Anhang III Nr. 3 Buchstabe b der KI-Verordnung nennt KI-Systeme, die Lernergebnisse bewerten sollen. Die Pflichten für solche Systeme gelten nach dem Digital Omnibus ab dem 02.12.2027. Ob ein konkretes System darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab.

Ihr nächster Schritt

KI-Korrektur für Ihren Lehrgang prüfen

Wenn Sie KI bei der Korrektur einsetzen möchten, beschreiben Sie Ihre Aufgaben und den bisherigen Ablauf. Wir besprechen den technischen Einsatz; Rechtsberatung gehört nicht zu diesem Angebot.

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