Das Wichtigste in Kürze
- Freie Korrektoren sind flexibel und fachlich nah am Stoff. Kosten entstehen pro Stunde oder pro Arbeit, dazu kommen Einarbeitung und Abstimmung. Offen ist bei regelmäßiger Tätigkeit die Frage der Scheinselbständigkeit.
- Ein Dienstleister übernimmt Auswahl und Steuerung der Korrektoren. Sie zahlen für diese Organisation mit und geben einen Teil der Kontrolle über den Maßstab ab.
- KI-gestützte Korrektur verkürzt die Bearbeitung, wenn ein fester Erwartungshorizont existiert. Die Note verantwortet weiter ein Mensch. Ab dem 02.12.2027 gelten für KI, die Lernergebnisse bewertet, die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung.
- In allen drei Fällen bleiben Sie gegenüber Teilnehmenden und Datenschutzaufsicht verantwortlich. Prüfungsarbeiten sind personenbezogene Daten.
Die drei Wege kurz erklärt
Freie Korrektorinnen und Korrektoren arbeiten auf Honorar- oder Werkvertragsbasis direkt für Sie. Sie bekommen Lehrmaterial, Musterlösung und Korrekturanweisungen und schicken bewertete Arbeiten zurück. So arbeiten viele Fernlehrgänge und auch Hochschulen: Die FernUniversität in Hagen vergibt für die Korrektur von Einsendeaufgaben in Mathematik semesterweise Werkverträge.
Ein Korrekturdienstleister ist ein Unternehmen, das Korrektoren stellt, verteilt und kontrolliert. Sie liefern Aufgaben und Maßstab, der Dienstleister liefert bewertete Arbeiten zu einem vereinbarten Termin.
Bei der KI-gestützten Korrektur bereitet ein System einen begründeten Bewertungsvorschlag gegen Ihren Erwartungshorizont vor. Eine fachlich zuständige Person prüft ihn, ändert ihn bei Bedarf und gibt ihn frei. Je nach Aufbau ist das ein eigenes Werkzeug im Haus oder ein Dienst eines Anbieters.
Vergleichstabelle
| Kriterium | Freie Korrektoren | Dienstleister | KI mit menschlicher Freigabe |
|---|---|---|---|
| Kosten-Treiber | Stundensatz oder Pauschale je Arbeit, Minuten pro Arbeit, Einarbeitung, Nachkorrektur, eigene Koordination | Preis je Arbeit oder Kontingent, Aufschlag für Organisation und Termintreue, Abstimmungsaufwand beim Maßstab | Einrichtung und Kalibrierung am eigenen Maßstab, laufende Nutzungskosten, Prüfzeit der freigebenden Person |
| Dauer bis zur Rückgabe | Hängt an der Verfügbarkeit einzelner Personen, die meist neben anderer Arbeit korrigieren | Vertraglich vereinbarte Fristen, Spitzen werden auf mehrere Personen verteilt | Vorschlag liegt schnell vor, die Rückgabe hängt an der Freigabe durch den Menschen |
| Qualitätssicherung | Korrekturanweisungen, Stichproben, Zweitkorrektur, Gespräche mit den Korrektoren | Interne Kontrolle des Dienstleisters, eigene Stichproben bleiben nötig | Test an bereits bewerteten Arbeiten vor dem Einsatz, laufende Stichproben, Protokoll der Abweichungen |
| Datenschutz | In der Regel Auftragsverarbeitung, Vertrag nach Art. 28 DSGVO, Vorgaben zu Geräten und Speicherung | Vertrag nach Art. 28 DSGVO, Freigabe von Unterauftragnehmern, Ort der Verarbeitung | Vertrag nach Art. 28 DSGVO, Drittlandübermittlung, Nutzung der Daten für Training ausschließen, Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen |
| Haftung und Verantwortung | Note und Vertrag bleiben bei Ihnen, dazu Statusrisiko bei dauerhafter Einbindung | Note und Vertrag bleiben bei Ihnen, Regress gegen den Dienstleister nach Vertrag | Note bleibt bei der freigebenden Person und bei Ihnen, ab 02.12.2027 Betreiberpflichten nach Art. 26 KI-Verordnung |
| Skalierung | Begrenzt durch die Zahl geeigneter Personen, jede neue Person braucht Einarbeitung | Besser bei Spitzen, solange der Dienstleister passende Fachleute hat | Mehr Arbeiten erhöhen vor allem die Prüfzeit, neue Aufgabentypen brauchen neue Kalibrierung |
Die Tabelle beschreibt typische Unterschiede. Welche Zeile für Sie den Ausschlag gibt, hängt davon ab, wie viele Arbeiten anfallen, wie fachlich anspruchsvoll sie sind und wie gut Ihr Maßstab schon dokumentiert ist.
Was eine Korrektur kostet
Für freie Korrektoren gibt es nur wenige öffentlich belegte Honorare. Die FernUniversität in Hagen setzt in ihrem Merkblatt für das Wintersemester 2026/27 im Fach Mathematik 40 Minuten je korrigierter Einsendung an und vergütet die Stunde derzeit mit 17,00 Euro. Rechnerisch sind das rund 11,33 Euro je Einsendung. Für das Sommersemester 2026 nannte dieselbe Stelle 30 oder 40 Minuten je Einsendeheft, je nach Modul.
Der Satz gilt für Werkverträge einer Hochschule. Für Fachkräfte aus Steuerrecht, Technik oder Medizin gibt es keine vergleichbar veröffentlichten Sätze, dort rechnen Sie mit Ihren eigenen Honoraren. Wer Korrektoren anstellt, muss außerdem den Mindestlohn beachten, seit dem 01.01.2026 13,90 Euro je Stunde und ab dem 01.01.2027 14,60 Euro. Für Ihre eigene Kalkulation zählen drei Größen: Minuten pro Arbeit, Stundensatz und der Anteil der Arbeiten, die ein zweites Mal angesehen werden.
Dienstleister veröffentlichen selten Preise, Angebote entstehen meist nach Umfang und Fach. Bei KI-gestützter Korrektur verschiebt sich der Aufwand: Am Anfang stehen Einrichtung und Test am eigenen Maßstab, im Betrieb vor allem die Zeit, die die freigebende Person pro Vorschlag braucht.
Freie Korrektoren: worauf Sie achten sollten
Je enger jemand in Ihre Abläufe eingebunden ist, desto eher stellt sich die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Klarheit schafft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung nach § 7a SGB IV. Für Lehrtätigkeiten gilt eine Übergangsregelung: Nach § 127 SGB IV tritt bis zum 31.12.2027 keine Versicherungspflicht ein, wenn beide Seiten bei Vertragsschluss von Selbständigkeit ausgegangen sind und die Lehrkraft zustimmt. Ob reine Korrekturarbeit als Lehrtätigkeit zählt, regelt die Vorschrift nicht ausdrücklich. Das sollten Sie beraten lassen.
Datenschutzrechtlich verarbeiten Korrektoren Daten in Ihrem Auftrag. Der Europäische Gerichtshof hat 2017 entschieden, dass schriftliche Prüfungsantworten und die Anmerkungen des Prüfers personenbezogene Daten sind (Rechtssache C-434/16, Nowak). Regeln Sie deshalb, auf welchen Geräten korrigiert wird, wo Dateien liegen und wann sie gelöscht werden.
Fachlich hängt viel an Ihren Korrekturanweisungen. Bei zulassungspflichtigen Fernlehrgängen fragt die ZFU im Antrag ausdrücklich nach Anweisungen für die Durchführung der Korrektur und nach einer Aufstellung der Korrektoren. Mehr dazu steht im Ratgeber ZFU-Zulassung: Kosten, Dauer und Ablauf.
Dienstleister: was im Vertrag stehen sollte
- Fristen je Lieferung und was bei Verzug passiert
- Wer korrigiert, mit welcher Qualifikation, und ob Sie Personen ablehnen können
- Bindung an Ihren Erwartungshorizont und Ihr Bewertungsraster
- Ihr Recht auf Stichproben und Nachkorrektur ohne Aufpreis bei Fehlern
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, Liste der Unterauftragnehmer, Ort der Verarbeitung
- Ob der Dienstleister selbst KI einsetzt und wofür
Setzt ein Dienstleister KI zur Bewertung ein, betrifft Sie das sowohl datenschutzrechtlich als auch nach der KI-Verordnung.
KI-gestützte Korrektur: Voraussetzungen und Pflichten
Eine KI kann einen Bewertungsvorschlag nur so gut vorbereiten, wie der Maßstab dahinter ist. Ohne Musterlösung und Punkteraster verschiebt sich die Arbeit in die Nachprüfung. Das beschreibt der Ratgeber Korrekturzeit verkürzen ausführlicher.
Rechtlich kommen zwei Ebenen hinzu. Die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689) zählt in Anhang III Nr. 3 KI-Systeme, die Lernergebnisse bewerten sollen, zu den Hochrisiko-Systemen. Die Pflichten dafür gelten nach der Änderung durch den Digital Omnibus ab dem 02.12.2027. Wer ein solches System als Bildungsträger einsetzt, ist in der Regel Betreiber und muss nach Art. 26 unter anderem die menschliche Aufsicht Personen mit der nötigen Kompetenz und Befugnis übertragen. Ob eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 greift, etwa für rein vorbereitende Aufgaben, ist eine Frage des Einzelfalls.
Datenschutzrechtlich verbietet Art. 22 DSGVO grundsätzlich Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung, die ausschließlich automatisiert fallen. Die Datenschutzkonferenz verlangt in ihrer Orientierungshilfe zu KI, dass der entscheidende Mensch einen echten Entscheidungsspielraum hat. Eine nur formale Beteiligung reicht nicht. Für den praktischen Aufbau gibt es unsere Seite zur Korrektur-Engine, dort ist der Ablauf vom Referenzfall bis zur Freigabe beschrieben.
Welcher Weg passt?
- Wenige Arbeiten, sehr spezielles Fach, eingespielte Personen: freie Korrektoren, mit sauberem Vertrag und klaren Anweisungen.
- Starke Spitzen zu festen Terminen und wenig eigene Kapazität für Koordination: ein Dienstleister, wenn er Ihren Maßstab übernimmt.
- Viele gleichartige Arbeiten mit dokumentiertem Erwartungshorizont: KI-gestützte Vorbereitung mit menschlicher Freigabe, aufgebaut und getestet vor dem 02.12.2027.
Die Wege lassen sich kombinieren, etwa wenn die KI den Vorschlag vorbereitet und freie Korrektoren ihn freigeben. Dann gelten die Pflichten beider Wege nebeneinander.
Quellen
- FernUniversität in Hagen, Lehrgebiet Angewandte Mathematik: Merkblatt für die Aufgabenkorrektur im Werkvertrag, Wintersemester 2026/27 (Stand 12.05.2026) und Sommersemester 2026 (Stand 18.11.2025)
- Bundesregierung: Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung)
- SGB IV: § 7a und § 127 Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten
- EuGH, Urteil vom 20.12.2017, C-434/16 (Nowak)
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 6, Art. 26 und Anhang III
- EU-Kommission: Navigating the AI Act (Inkrafttreten des Digital Omnibus am 27.07.2026, Hochrisiko-Regeln ab 02.12.2027)
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz (06.05.2024)
- ZFU: Vordruck Zulassungsantrag (Stand 01/2024)