RATGEBER / FERNUSG

KI-Korrektur im zugelassenen Fernlehrgang: Ist das eine wesentliche Änderung?

Ihr Lehrgang ist zugelassen, und die Einsendeaufgaben sollen künftig mit KI-Unterstützung korrigiert werden. Ob dafür eine Zulassung der Änderung nötig ist, regelt weder das Gesetz ausdrücklich noch ein Urteil. Dieser Beitrag ordnet die Frage anhand des FernUSG und des ZFU-Antrags ein und enthält eine Vorlage für die Anfrage an die ZFU.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage: Wesentliche Änderungen zugelassener Fernlehrgänge brauchen eine eigene Zulassung (§ 12 Abs. 1 Satz 2 FernUSG). Eine bloße Meldung reicht dann nicht.
  • Keine Definition: Was „wesentlich“ ist, sagt das Gesetz nicht. Die ZFU nennt als Beispiele Lehrgangsziel, Zielgruppe, Lernabschnitte und den Wegfall von Präsenzen.
  • Offene Frage: Zur KI-Korrektur gibt es nach unserer Recherche weder ein Urteil noch eine veröffentlichte Aussage der ZFU (Stand 21.10.2026).
  • Warum es zählt: Die Korrektur gehört zu dem, was die ZFU bei der Zulassung geprüft hat: Korrektoren, Korrekturanweisungen, Bewertungssystem, Rücklaufzeit.
  • Empfehlung: Vor der Umstellung schriftlich bei der ZFU nachfragen. Eine Vorlage steht unten.

Was das Gesetz sagt

§ 12 Abs. 1 FernUSG hat zwei Sätze, die hier zählen. Satz 1: Fernlehrgänge bedürfen der Zulassung. Satz 2: Das Gleiche gilt für wesentliche Änderungen zugelassener Fernlehrgänge. Wer seinen Lehrgang wesentlich ändert, stellt also einen Antrag.

Einen Katalog, was wesentlich ist, gibt es im Gesetz nicht. Die ZFU beschreibt auf ihrer Zulassungsseite, ein Antrag auf wesentliche Änderung sei zu stellen, wenn wichtige Merkmale eines Fernlehrgangs grundlegend geändert werden. Als Beispiele nennt sie Lehrgangsziel, Zielgruppe, Lernabschnitte und den Wegfall von Präsenzen. Korrektur und Lernerfolgskontrolle kommen in dieser Aufzählung nicht vor, ausgeschlossen werden sie aber auch nicht.

Die Gebühr steht in Tarifstelle 13.2.5 der ZFU-Gebührenübersicht: 50 % der Zulassungsgebühr nach 13.2.1, mindestens 525 €. Betreffen die Änderungen mehr als die Hälfte des Lehrgangs, fällt die Gebühr einer Neuzulassung an. Ein Beispiel: Bei einem Verkaufspreis von 1.200 € beträgt die Zulassungsgebühr 1.800 €, die Gebühr für die wesentliche Änderung 900 €. Weitere Beispiele rechnet der Gebührenrechner im Beitrag zur ZFU-Zulassung.

Was die ZFU über Ihre Korrektur schon weiß

Der Zulassungsantrag der ZFU (Vordruck Stand 01/2024) fragt die Korrektur an mehreren Stellen ab. Wer zugelassen ist, hat dazu also schon Angaben gemacht:

  • Korrektoren: Angaben zu den für die Korrektur zuständigen Lehrkräften (Anlage III-3).
  • Korrekturanweisungen: ob die Lehrkräfte verbindliche Anweisungen für die Korrektur erhalten und wie diese aussehen (Anlage III-4).
  • Lernerfolgskontrollen: ob der Lehrgang Selbstkontrollaufgaben, automatisch ausgewertete Aufgaben oder individuell ausgewertete Einsendeaufgaben enthält, wie viele Einsendetermine es gibt und nach welchem Bewertungssystem bewertet wird.
  • Rücklaufzeit: in welcher Zeit die Teilnehmenden ihre Lösungen korrigiert zurückerhalten. Der Vordruck nennt in Klammern „in der Regel 2 Wochen“.
  • Betreuung: Die Lehrgangsplanung hat einen eigenen Leitpunkt „Betreuung“.

Der Antrag unterscheidet außerdem ausdrücklich zwischen automatisch ausgewerteten Aufgaben und individuell ausgewerteten Einsendeaufgaben. Nach Angaben der ZFU stellen reine EDV-gestützte Tests wie Multiple Choice den Lernerfolg in der Regel nicht individuell fest. Eine KI, die Freitexte bewertet und ihre Bewertung begründet, lässt sich keiner der beiden Kategorien eindeutig zuordnen.

Ist der Wechsel zur KI-Korrektur wesentlich?

Eine verbindliche Antwort gibt es nicht. Die folgenden Punkte sind unsere Einordnung, keine Rechtsauskunft.

Spricht eher dafürSpricht eher dagegen
Die Korrektur ist Teil der geprüften Lehrgangsgestaltung. Die ZFU hat Korrektoren, Anweisungen und Bewertungssystem bewertet.Die Beispiele der ZFU betreffen Ziel, Zielgruppe, Lernabschnitte und Präsenzen, also Inhalt und Aufbau. Die bleiben gleich.
Die Überwachung des Lernerfolgs ist ein Kernmerkmal des Fernlehrgangs. Der BGH legt sie weit aus.Prüft der zuständige Korrektor jeden Vorschlag und gibt ihn frei, bleibt er verantwortlich. Die KI ist dann ein Arbeitsmittel.
Ändern sich Rücklaufzeit, Bewertungssystem oder die Rolle der Korrektoren, weichen die Angaben vom Antrag ab.Bleiben Anweisungen, Bewertungssystem und Rücklauf gleich, ändert sich für Teilnehmende wenig.

Je mehr sich an dem ändert, was im Antrag steht, desto näher liegt eine wesentliche Änderung. Vier typische Varianten im Überblick:

VarianteWas sich gegenüber dem Antrag ändertUnsere Einordnung
1. KI bereitet Korrekturvorschläge vor, der Korrektor prüft und gibt jede Korrektur freiArbeitsweise der Korrektoren, eventuell Korrekturanweisungen (Anlage III-4)Am ehesten unwesentlich. Trotzdem nachfragen und Anlage III-4 fortschreiben.
2. KI-Rückmeldung geht ohne menschliche Freigabe an die TeilnehmendenWer korrigiert, wie betreut wird, eventuell das BewertungssystemLiegt nahe an einer wesentlichen Änderung. Vor der Umstellung klären.
3. Aufgaben, Einsendetermine oder Bewertungssystem werden für die KI umgebautAngaben zu den Lernerfolgskontrollen, gegebenenfalls LernmaterialLiegt nahe an einer wesentlichen Änderung. Bei größerem Umfang prüfen, ob mehr als die Hälfte betroffen ist.
4. KI ergänzt die menschliche Korrektur um zusätzliche Hinweise, z. B. zu Gliederung oder SpracheZusätzliches BetreuungselementOffen. Kommt darauf an, ob es Teil der vertraglichen Leistung wird.

Was eine Fehleinschätzung kosten kann

Wer einen Fernlehrgang vertreibt, dessen wesentliche Änderung nicht nach § 12 Abs. 1 Satz 2 zugelassen ist, handelt ordnungswidrig (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 FernUSG). Die Geldbuße kann bis zu 10.000 € betragen (§ 21 Abs. 2).

Für die Verträge ist die Lage unklar. § 7 Abs. 1 FernUSG erklärt Verträge für nichtig, die ohne die nach § 12 Abs. 1 erforderliche Zulassung des Fernlehrgangs geschlossen werden. Ob das auch für einen zugelassenen, aber ohne Zulassung wesentlich geänderten Lehrgang gilt, haben wir in der Rechtsprechung nicht entschieden gefunden. Dieses Risiko gehört in eine anwaltliche Prüfung, bevor Sie umstellen.

Daneben kann die ZFU auch zu bereits zugelassenen Lehrgängen Auskünfte und Unterlagen verlangen (§ 20 Abs. 1). Tritt nachträglich ein Versagungsgrund ein, etwa weil der Lehrgang nicht mehr zum angegebenen Ziel führt, ist die Zulassung zu widerrufen. Vorher bekommt der Veranstalter Gelegenheit zur Abhilfe (§ 14 Abs. 2).

Vorlage: Anfrage an die ZFU

Eine Anfrage ist schneller geschrieben als ein Antrag. Die ZFU nimmt Anträge über poststelle@zfu.nrw.de entgegen. Beschreiben Sie den Ablauf so konkret, dass die ZFU ihn mit Ihren Antragsunterlagen vergleichen kann:

PunktWas Sie angeben
LehrgangTitel und Zulassungsnummer
Bisheriger AblaufWer korrigiert, nach welchen Anweisungen (Anlage III-4), Bewertungssystem, Rücklaufzeit
Geplanter AblaufWas die KI tut, ob jede Korrektur von einem Korrektor geprüft und freigegeben wird, wer gegenüber Teilnehmenden verantwortlich ist
Was gleich bleibtLehrgangsziel, Zielgruppe, Lernmaterial, Einsendeaufgaben, Bewertungssystem, Rücklaufzeit (soweit zutreffend)
Was sich ändertJede Abweichung von den Antragsangaben, auch kleine
Information der TeilnehmendenOb und wie Sie den KI-Einsatz offenlegen
Ihre Frage„Handelt es sich dabei um eine wesentliche Änderung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 FernUSG? Falls ja: Welche Unterlagen benötigen Sie?“

Legen Sie die überarbeiteten Korrekturanweisungen (Anlage III-4) bei. Wie gute Anweisungen aufgebaut sind, zeigt der Beitrag Erwartungshorizont erstellen.

FernUSG-Reform und KI-Verordnung

Das Bundesbildungsministerium will die Zulassungspflicht zum 01.07.2027 aufheben. Bisher liegt dazu nur ein Referentenentwurf vor, einen Kabinettsbeschluss haben wir bis heute nicht gefunden. Bis zum Inkrafttreten gilt das FernUSG mit § 12 vollständig. Details stehen im Beitrag FernUSG-Abschaffung 2027.

Mit der Aufhebung entfiele auch die Zulassung wesentlicher Änderungen. Für KI-Korrektur kommt dann die KI-Verordnung hinzu: KI-Systeme, die Lernergebnisse bewerten, sind nach Anhang III Nr. 3 der KI-Verordnung Hochrisiko-Systeme. Nach dem Digital Omnibus gelten die Pflichten dafür ab dem 02.12.2027. Was dann gilt, steht im Beitrag AI Act Hochrisiko Bildung. Korrekturanweisungen, ein festgelegter Bewertungsmaßstab und eine dokumentierte menschliche Freigabe helfen bei der ZFU-Anfrage und später bei der KI-Verordnung. Nach diesem Prinzip arbeitet unsere Korrektur-Engine: Sie bereitet begründete Vorschläge vor, die Freigabe bleibt beim Korrektor.

Diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung zum Stand 21.10.2026 und ist keine Rechtsberatung. Die Aufhebung des FernUSG ist ein Entwurf und kann sich im Verfahren ändern. Ob eine Änderung Ihres Lehrgangs wesentlich ist, entscheidet die ZFU. Welche Folgen eine fehlende Zulassung für Ihre Verträge hat, gehört in eine anwaltliche Einzelfallprüfung.

Quellen

Häufige Fragen

KI-Korrektur und ZFU, kurz beantwortet.

Auf Grundlage des FernUSG und der Unterlagen der ZFU. Sie ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Muss ich die Einführung einer KI-Korrektur der ZFU melden?

Eine reine Meldepflicht kennt das FernUSG dafür nicht. Wesentliche Änderungen eines zugelassenen Lehrgangs brauchen aber eine eigene Zulassung (§ 12 Abs. 1 Satz 2). Ob der Wechsel zur KI-Korrektur wesentlich ist, ist nicht entschieden. Fragen Sie deshalb vor der Umstellung schriftlich bei der ZFU nach.

Was gilt als wesentliche Änderung eines Fernlehrgangs?

Das Gesetz definiert es nicht. Die ZFU verlangt einen Antrag, wenn wichtige Merkmale grundlegend geändert werden, zum Beispiel Lehrgangsziel, Zielgruppe, Lernabschnitte oder der Wegfall von Präsenzen.

Was kostet die Zulassung einer wesentlichen Änderung?

50 Prozent der Zulassungsgebühr nach Tarifstelle 13.2.1, mindestens 525 Euro (Tarifstelle 13.2.5). Betreffen die Änderungen mehr als die Hälfte des Lehrgangs, fällt die Gebühr für eine Neuzulassung an.

Was droht, wenn ich eine wesentliche Änderung ohne Zulassung umsetze?

Der Vertrieb ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann (§ 21 FernUSG). Ob die Verträge zusätzlich nach § 7 FernUSG nichtig sind, ist für diesen Fall nicht geklärt und sollte anwaltlich geprüft werden.

Lohnt sich die Frage noch, wenn das FernUSG 2027 wegfällt?

Ja, solange Sie bis dahin Verträge schließen. Die Aufhebung zum 01.07.2027 ist bisher nur ein Referentenentwurf. Bis zum Inkrafttreten gilt § 12 FernUSG vollständig.

Ihr nächster Schritt

KI-Korrektur für Ihren Lehrgang prüfen

Wenn Sie KI bei der Korrektur einsetzen möchten, beschreiben Sie Ihre Aufgaben und den bisherigen Ablauf. Wir besprechen den technischen Einsatz; Rechtsberatung gehört nicht zu diesem Angebot.

Anwendungsfall schildern →

Ihre Anfrage geht direkt an Julian Süllner. Damit erteilen Sie noch keinen Auftrag.

Weiterlesen

Mehr zu FernUSG und ZFU

Alle Artikel zum Thema

FernUSG und ZFUVergleich

Fernschulen und KI: Erhebung bei 51 Anbietern

Wir haben die Websites von 51 Fernschulen geprüft: Wer bietet einen KI-Lernbegleiter, wer regelt die KI-Nutzung, wer nennt KI bei der Korrektur?

9 Min. Lesezeit

FernUSG und ZFURatgeber

ZFU-Zulassung: Kosten, Dauer und Ablauf

Was kostet die ZFU-Zulassung eines Fernlehrgangs, wie lange dauert sie und welche Unterlagen braucht der Antrag? Mit Gebührenrechner. Stand Oktober 2026.

6 Min. Lesezeit

FernUSG und ZFUGrundlagenEinstieg

FernUSG-Abschaffung 2027: Folgen für KI-Korrektur

FernUSG soll zum 01.07.2027 fallen. Was bis dahin gilt, was danach kommt und warum KI-Korrektur dann unter den AI Act fällt. Stand Oktober 2026.

8 Min. Lesezeit

Provehor KI-Briefing

Neue Artikel und KI-Nachrichten per E-Mail.

Jetzt anmelden. Die erste Ausgabe wird noch vorbereitet; danach ist ein wöchentlicher Versand geplant.